EU-Trinkwasserrichtlinie - Factsheet mit Zeitschiene fertiggestellt

Mit der Umsetzung des Artikels 11 der EU-Trinkwasserrichtlinie werden erstmals europaweit einheitliche Vorgaben für die Zulassung und Anwendung trinkwassergeeigneter Materialien und Produkte definiert. Ziel ist es, durch die sukzessive Abschaffung nationaler Regelungen EU-weit einheitlich hohe Hygienestandards sowie den freien Warenverkehr sicherzustellen. Für Produkte, die aus bislang einsetzbaren bleihaltigen Werkstoffen gefertigt wurden, gelten künftig Verwendungsverbote: in Deutschland ab 2028, EU-weit ab 2033. Für solche Produkte, die ausschließlich aus Werkstoffen der EU-Positivlisten gefertigt werden, ist ab 2027 die Vergabe eines EU-Zertifikates möglich. Das frisch fertiggestellte Factsheet „Umsetzung Artikel 11 der EU-Trinkwasserdirektive“ fasst wesentliche Zeiträume und Deadlines mit dem Fokus „Kupferwerkstoffe“ zusammen.

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