RoHS - Richtline zum Einsatz von Gefahrstoffen in elektrischen und elektronischen Geräten
Die europäischen Richtlinie 2011/65/EU, die den Einsatz gewisser Gefahrenstoffe in elektrischen und elektronischen Geräten (RoHS-Richtlinie) einschränkt, reguliert die Nutzung bestimmter Substanzen, die vom Gesetzgeber als gefährlich in Endprodukten eingeschätzt wurden.
Auf dem Prüfstand stehen die Ausnahmeregelungen für Blei in Kupferlegierungen, die in Elektro- und Elektronikprodukten Verwendung finden. Der Arbeitskreis der Elektroindustrie zur Revision von RoHS (SMT) ist bereits aktiv. Das Kupferinstitut unterstützt die Bemühungen, um die technischen Interessen der Kupferseite zu vertreten.
Die EU-Kommission hat am 15. Januar 2020 einen Antrag auf Erneuerung der vom Umbrella-Projekt vorgelegten Ausnahme 6 (c) von Anhang III der Richtlinie 2011/65 / EU zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten erhalten. Die Ausnahme 6c läuft am 21. Juli 2021 aus; bei dieser Kategorie ist die in der Richtlinie vorgesehene Frist für die Einreichung von Anträgen somit eingehalten worden. Der erste Schritt ist die Einleitung der technischen und wissenschaftlichen Bewertung der Anfrage, die bis Februar 2020 erfolgt ist. Die Bewertung der Ausnahmen wird in der Regel für eine Dauer von 8 Monaten festgelegt. Sollte die Bewertung ergeben, dass die Kriterien für die Erneuerung der Ausnahmeregelung gemäß der Richtlinie 2011/65 / EU erfüllt sind, wird die Kommission einen Entwurf einer delegierten Richtlinie ausarbeiten.
Ferner haben die Partner des RoHS Umbrella Industry Project in einem Statement gegenüber der Europäischen Kommission deutlich gemacht, dass RoHS und REACH zwei getrennte Rechtsinstrumente bleiben sollten. Die Europäische Kommission und andere Interessengruppen haben im Rahmen der laufenden allgemeinen Überprüfung der RoHS-Richtlinie die Möglichkeit einer Änderung der RoHS in Betracht gezogen, um Elemente aus den Prozessen der REACH-Verordnung aufzunehmen – einschließlich der Möglichkeit, die RoHS-Richtlinie in REACH zusammenzuführen. Nichtsdestotrotz sind auch in den Augen des Umbrella Industry Projektes Verbesserungen für die RoHS-Richtlinie notwendig geworden, um Überschneidungen zwischen REACH und RoHS zu vermeiden. Diese sollten während des Überprüfungsprozesses in Zusammenarbeit mit den Interessengruppen gelöst werden.
Was ist während der Revisionszeit zu tun?
In der Regel geht die Dauer der Revision deutlich über die Gültigkeitsdauer der Ausnahmen. Das wird dieses Mal auch nicht anders sein. Vor 2022 wird nicht erwartet, dass der Prozess abgeschlossen sein wird; noch weniger vor Juli 2021. So lange der Prozess läuft, behält die Ausnahme ihre Gültigkeit. Sollte wider Erwarten die Kommission die Ausnahme nicht verlängern, dann greift eine Periode für die Umstellung, die zwischen zwölf Monaten und einigen Jahren dauern kann.
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